KFW-Bank

Förderung von Alarmanlagen und Einbruchschutzmaßnahmen

Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände

Einbruchschutz: finanziert mit Krediten oder Zuschüssen der KfW.
Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen.
Unser Tipp: Kombinieren Sie Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz.
Aktuelle Hinweise zum Zuschuss für private Eigentümer und Mieter:
• Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro.
• Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro.
• Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro.
• Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung:
• Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
• Nutzen Sie unser Antragsformular.
• Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt.

Hier der Link zur Förderung

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/?kfwnl=Presse.30-03-2016.469605